Bund der Steuerzahler Berlin e.V. - Import

Pressearbeit
30.09.2009

Ab 1. Oktober 2009 erhalten Finanzämter Einblick in Rentenbezüge - Viele Rentner sind verunsichert

Ab dem 1. Oktober 2009 sind alle Rententräger verpflichtet, ausgezahlte Renten rückwirkend für die Jahre 2005 bis 2008 an die zuständigen Finanzämter zu melden. Beim Bund der Steuerzahler Berlin haben sich in den letzen Wochen zahlreiche verunsicherte Rentner gemeldet, die nun befürchten, sich aus Unwissenheit strafbar gemacht zu haben, weil sie keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Darauf wies der Vorsitzende des Vereins, Alexander Kraus, hin.

Hintergrund hierfür ist das bereits seit 1. Januar 2005 geltende Alterseinkünftegesetz, nach dem seither deutlich mehr Rentner zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflicht sind.

Bei einem Renteneintritt vor dem Jahr 2006 beträgt der Besteuerungsanteil bei allen Basisrenten, d.h. insbesondere bei Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung 50 Prozent. In den Folgejahren steigt dieser Besteuerungsanteil jährlich um zwei Prozentpunkte an und beträgt z.B. bei einem Renteneintritt im Jahr 2008 56 Prozent.

Betriebsrenten sind in der Regel voll steuerpflichtig. Sonstige Leibrenten, z.B. Renten aus Anlass einer Betriebsveräußerung oder aus privaten Sparverträgen und Lebensversicherungen müssen mit Ihrem Ertragsanteil in Abhängigkeit vom Renteneintrittsalter versteuert werden. Bei einem Renteneintritt mit 65 und 66 Jahren beträgt dieser beispielsweise 18 Prozent, während bei einem Renteneintritt mit 59 Jahren mit 23 Prozent zu versteuern sind.

Aufgrund der steuerfreien Anteile fallen jedoch viele Rentner überhaupt nicht unter die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Grenze beträgt hier für die verbleibenden steuerpflichtigen Einkünfte im Jahr 2008 7.664 Euro für einzeln veranlagte Personen sowie 15.329 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten. Dies gilt jedoch nur, sofern die Ehegatten nicht z.B. Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeit, Nebeneinkünfte oder z.B. Lohnersatzleistungen bezogen haben und schon deshalb zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.

Rentner, die eigentlich eine Einkommensteuererklärung abgeben müssten, aber aufgrund der geringen Einkünfte keine Einkommensteuer zahlen müssen, können eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. So können sie es sich ersparen, eine Einkommensteuererklärung anzufertigen.

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