Bund der Steuerzahler Berlin e.V. - Aus unserer Arbeit

Aus unserer Arbeit

Schuldenuhren

Die Schulden des Bundes, der Länder und der Gemeinden wachsen und wachsen. Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler beweist dies eindrucksvoll. Die Kreditmarktschulden sowie die staatlichen „Bad Bank“-Schulden der Ersten Abwicklungsanstalt („Bad Bank“ der WestLB) und der FMS Wertmanagement („Bad Bank“ der HRE) werden am Ende des Jahres 2011 die Höhe von rund 1.998 Milliarden Euro erreichen. Nimmt man noch die kurzfristigen Kassenkredite der öffentlichen Hand hinzu, werden es rund 2.070 Milliarden Euro Staatsschulden sein. Zur Veranschaulichung dieser Zahl kann folgendes Beispiel dienen: Würden ab sofort keine Schulden mehr aufgenommen und würde die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet, neben allen anderen Ausgaben für Personal, Investitionen, Sozialleistungen, Zinsen etc. jeden Monat auch eine Milliarde Euro an Schulden zu tilgen, so würde dieser Prozess 173 Jahre lang andauern müssen, um den Schuldenberg vollständig abzutragen. Am höchsten ist der Bund verschuldet; auf ihn entfallen 64 Prozent der Staatsschulden. Danach folgen die Länder mit 30 Prozent und die Schulden der Gemeinden schlagen mit 6 Prozent zu Buche.

Der Gesamtschuldenstand der öffentlichen Haushalte in Abgrenzung des Maastricht-Kriteriums lag im Jahr 2010 bei 75,7 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP). Im Jahr 2011 wird er voraussichtlich bei 75,9 Prozent liegen. (Stand: 01.01.2011)



Die Schuldenuhr läuft weiter
Hinweis: Die Berliner Schuldenuhr befindet sich am Haus des Bundes der Steuerzahler Berlin e.V. in der Lepsiusstraße 110 in Berlin-Steglitz. Sie weist den Berliner Schuldenstand aus. Der gesamtdeutsche Schuldenstand wird an der Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. in der Französischen Straße 9-10 in Berlin-Mitte angezeigt.

Weitere Informationen zum Thema Staatsschulden >>>

Steuerzahlergedenktag

Bund der Steuerzahler fordert Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung
Jedes Jahr ermittelt das Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler den Steuerzahlergedenktag. Berechnet wird dieser auf Grundlage der volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote. Die Summe aus Steuern und Abgaben wird ins Verhältnis zum Volkseinkommen gesetzt und diese Quote auf die Kalendertage eines Jahres umgelegt. Mit dieser Quote wird gezeigt, wie viel der Staat vom Einkommen der Bürger und Betriebe über Steuern und Sozialabgaben auf das Jahr bezogen einbehält.

Der Steuerzahler-Gedenktag 2011 fällt auf den 06. Juli. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler arbeiten die Deutschen ab diesem Tag rein rechnerisch wieder für ihr eigenes Portemonnaie.

Weitere Informationen zum Steuerzahler-Gedenktag >>>
20.01.2011

Musterklagen


Thorben Wengert/pixelio.de
Nicht selten meint der Gesetzgeber, Streichungen und Kürzungen von Pauschalbeträgen würden das Steuerrecht einfacher und gerechter gestalten. Dabei kommt es häufig zu Steuererhöhungen. Teilweise reagiert der Gesetzgeber auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine politische Situation auch mit einem Gesetz, das für viele Steuerzahler zu einer Mehrbelastung führt. Verfassungsverstöße des Gesetzgebers oder Rechtsverstöße der Verwaltung werden oft erst durch höchstrichterliche Entscheidungen korrigiert. Der BdSt setzt sich in diesen Fällen engagiert für die Rechte der Steuerzahler ein, wenn nötig auch vor Gericht.

Weitere Informationen zu den Musterklagen finden Sie auf der Internetseite des Bundes der Steuerzahler Deutschland.

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