Bund der Steuerzahler Berlin e.V. - Import

Pressearbeit
23.09.2009

Berliner Steuereinnahmen nur wenig gesunken

Die Berliner Steuereinnahmen sind von Januar bis Juli 2009 trotz Krise nur gering zurückgegangen. Darauf wies heute der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, hin.

Trotz eines Rückgangs um 11,75 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, steht Berlin mit seinen diesjährigen Steuereinnahmen immerhin um 7,68 Prozent besser dar, als noch 2006. Verglichen mit den Steuereinnahmen von 2005 konnte der Finanzsenator im Vergleichzeitraum Januar bis Juli 2009 sogar 16 Prozent mehr Steueraufkommen verbuchen.

Wenig dramatisch zeigt sich die Situation bei den Landes- und Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern, die nach einem Einbruch gegenüber dem Rekordjahr 2008 nun wieder auf dem Niveau von 2007 liegen. So ist z.B. der Landesanteil an der Umsatzsteuer im Vergleichszeitraum gegenüber 2008 sogar um 5,13 Prozent gestiegen und liegt damit um beachtliche 48,18 Prozent über dem Aufkommen von Januar bis Juli 2005. Auf anhaltend hohem Niveau bewegt sich auch das Aufkommen an Lohn- und Einkommensteuer. Hier liegt z.B. der Gemeindeanteil aktuell um 20,07 Prozent über dem Vergleichswert des Jahres 2005.

Gravierender ist die Entwicklung bei den Gewerbesteuereinnahmen, die fast auf das Niveau von 2005 eingebrochen sind. Hier liegt das Aufkommen von Januar bis Juli 2009 nur noch um 1,14 Prozent über dem Aufkommen im Vergleichszeitraum von 2005.

Deutlich eingebrochen sind lediglich die Landessteuern. Gegenüber dem Vorjahr ist hier das Steueraufkommen im Vergleichzeitraum 2009 um 31,97 Prozent niedriger ausgefallen, liegt damit aber noch immer um 7,18 Prozent unter dem Landessteueraufkommen von Januar bis Juli 2005. Allerdings spielen die Landessteuern mit einem Anteil von 7,3 Prozent am gesamten Berliner Steueraufkommen nur eine untergeordnete Rolle.

Für den Bund der Steuerzahler sind diese Zahlen ein Indiz dafür, dass die gegenwärtige Haushaltskrise weniger ein Einnahmen- als ein Ausgabenproblem ist. Insofern taugt das Argument der "wegbrechenden Steuereinnahmen" nur bedingt zur Begründung von weiteren Haushaltsdefiniziten.

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