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31.01.2012
Mindestalter für Ruhegehälter der Senatoren auf Renteneintrittsalter anheben
Im Zusammenhang mit den aktuellen Anträgen im Berliner Abgeordnetenhaus auf Änderung des Senatorengesetzes fordert der Bund der Steuerzahler Berlin auch eine Diskussion über die üppigen Ruhegehaltsregelungen für Senatoren.
Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von rund 80 Jahren kann ein Senatsmitglied nach der derzeitigen Rechtslage bereits mit einer vierjährigen Amtzeit Ruhegehalts-zahlungen von in Summe fast einer Million Euro erwarten.*
Nach dem Senatorengesetz hat ein Senatsmitglied regulär bereits mit Vollendung des
55. Lebensjahres einen Ruhegehaltsanspruch von 29 Prozent seiner Amtsbezüge, sofern es dem Senat vier Jahre angehört hat. Dies entspricht heute einem monatlichen Ruhegehalt von rund 3.108 Euro. Für jedes weitere Jahr seiner Amtzeit steigt das Ruhegehalt um 2,5 Prozentpunkte bis zum Höchstsatz von 75 Prozent.
Als besonders unangemessen bezeichnet der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, eine Regelung im Senatorengesetz, wonach das Ruhen des Ruhegehaltsanspruchs bis zum 55. Geburtstag sogar völlig entfalle, wenn das Senatsmitglied eine Amtszeit von zehn Jahren vorweisen könne oder dienstunfähig werde.
Es könne nicht angehen, dass ein jetzt beispielsweise 36-jähriger Senator nach 10 Jahren im Amt mit dann nur 46 Jahren sofort in den Ruhestand gehen kann und dann sofort bis an sein Lebensende ein üppiges Ruhegehalt von 44 Prozent seiner Amtbezüge erhält, während normale Angestellte und Beamte noch zwei Jahrzehnte weiterarbeiten müssen, so Kraus.
Der Bund der Steuerzahler fordert daher, eine Reform der Senatorenversorgung in Angriff zu nehmen und das Mindestalter für den Ruhegehaltsbezug an das Renten- und Pensions-eintrittsalter anzugleichen.
* Summe der Ruhegehaltszahlungen bei heutiger Besoldungshöhe: 25 Jahre x 12 Monate x 3.108 Euro = 932.400 Euro.
Mindestalter für Ruhegehälter der Senatoren auf Renteneintrittsalter anheben
Nach vier Jahren bereits eine knappe Million Euro RuhegehaltIm Zusammenhang mit den aktuellen Anträgen im Berliner Abgeordnetenhaus auf Änderung des Senatorengesetzes fordert der Bund der Steuerzahler Berlin auch eine Diskussion über die üppigen Ruhegehaltsregelungen für Senatoren.
Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von rund 80 Jahren kann ein Senatsmitglied nach der derzeitigen Rechtslage bereits mit einer vierjährigen Amtzeit Ruhegehalts-zahlungen von in Summe fast einer Million Euro erwarten.*
Nach dem Senatorengesetz hat ein Senatsmitglied regulär bereits mit Vollendung des
55. Lebensjahres einen Ruhegehaltsanspruch von 29 Prozent seiner Amtsbezüge, sofern es dem Senat vier Jahre angehört hat. Dies entspricht heute einem monatlichen Ruhegehalt von rund 3.108 Euro. Für jedes weitere Jahr seiner Amtzeit steigt das Ruhegehalt um 2,5 Prozentpunkte bis zum Höchstsatz von 75 Prozent.
Als besonders unangemessen bezeichnet der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, eine Regelung im Senatorengesetz, wonach das Ruhen des Ruhegehaltsanspruchs bis zum 55. Geburtstag sogar völlig entfalle, wenn das Senatsmitglied eine Amtszeit von zehn Jahren vorweisen könne oder dienstunfähig werde.
Es könne nicht angehen, dass ein jetzt beispielsweise 36-jähriger Senator nach 10 Jahren im Amt mit dann nur 46 Jahren sofort in den Ruhestand gehen kann und dann sofort bis an sein Lebensende ein üppiges Ruhegehalt von 44 Prozent seiner Amtbezüge erhält, während normale Angestellte und Beamte noch zwei Jahrzehnte weiterarbeiten müssen, so Kraus.
Der Bund der Steuerzahler fordert daher, eine Reform der Senatorenversorgung in Angriff zu nehmen und das Mindestalter für den Ruhegehaltsbezug an das Renten- und Pensions-eintrittsalter anzugleichen.
* Summe der Ruhegehaltszahlungen bei heutiger Besoldungshöhe: 25 Jahre x 12 Monate x 3.108 Euro = 932.400 Euro.


