Bund der Steuerzahler Berlin e.V. - Neuer Senat startet mit den höchsten jemals erzielten Steuereinnahmen in Berlin

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28.09.2011

Neuer Senat startet mit den höchsten jemals erzielten Steuereinnahmen in Berlin

Steuereinnahmen während der letzten fünf Jahre durchschnittlich um jährlich 3,9 Prozent gewachsen

Das Land Berlin erzielte während der ersten acht Monate dieses Jahres mit 6,928 Milliarden Euro das höchste jemals in Berlin gemessene Steueraufkommen. Damit verfügt der Senat über 21,10 Prozent mehr Mittel aus den unmittelbaren Landes- und Gemeindesteuern sowie den Gemeinde- und Landesanteilen an den Gemeinschaftssteuern als im letzten Wahljahr 2006. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass damit die Berliner Steuereinnahmen während der letzten fünf Jahre durchschnittlich um jährlich 3,9 Prozent gewachsen sind.

Auf anhaltend hohem Niveau befindet sich der Landesanteil an den Gemeinschaftssteuern. Hier lag das Steueraufkommen bis August 2011 bei 4,193 Milliarden Euro und damit zwar um 2,77 Prozent niedriger als im Vergleichszeitraum 2010. Im Vergleich zu 2006 wurde hier aber mit 31,29 Prozent fast ein Drittel mehr eingenommen als vor fünf Jahren.

Kräftig gestiegen sind 2011 die Gemeindesteuern sowie die Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern. Die Gemeindesteuern wuchsen bis August 2011 gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Prozent an und lagen damit um 18,41 Prozent höher als 2006. Ursache hierfür sind Rekordeinnahmen bei Grundsteuern und Gewerbesteuern.

Bei den Gemeindeanteilen an Gemeinschaftssteuern legte Berlin ebenfalls mit 10,83 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich zu, was hauptsächlich auf um 14,37 Prozent höhere Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer zurückzuführen ist.

Die Einnahmen aus Landessteuern sind - bedingt durch ein deutlich höheres Grunderwerbsteueraufkommen - gegenüber dem Vergleichzeitraum des Vorjahres um 18,94 Prozent gestiegen.

Die Landessteuern konnten damit aber nur scheinbar nicht an das bis 2009 erzielte hohe Aufkommen heranreichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer zum 1.7.2009 auf den Bund übertragen worden ist. Die Kompensation für die Länder erfolgt nun als allgemeine Zuweisung des Bundes.

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