Steuergeldverschwendung bestrafen
Wir sind aktiv wenn es um die Aufdeckung von Steuergeldverschwendung geht. Mit Hartnäckigkeit heftet sich der Bund der Steuerzahler Staatsdienern und Amtsträgern an die Fersen, die sorglos und allzu großzügig mit dem Geld der Steuerzahler umgehen.
Der Bund der Steuerzahler belässt es nicht nur beim Aufspüren und Enthüllen eklatanter Verschwendungsfälle, bspw. über sein jährlich veröffentlichtes Schwarzbuch. Weitaus wichtiger ist, entsprechende Verfehlungen von Staatsdienern und Amtsträgern auch strafrechtlich zu ahnden. Bislang müssen Verschwender so gut wie keine Sanktionen befürchten. Denn es fehlt an einem strafrechtlich konsistenten Sanktionsinstrumentarium. Der BdSt fordert daher u.a. einen neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch zum speziellen Tatbestand der Haushaltsuntreue.
Gern verweisen Politiker darauf, dass Steuergeldverschwendung heute schon strafrechtlich verfolgt werden kann. Doch engen in der Praxis die Strafverfolgungsbehörden wie auch die Gerichte den Untreuetatbestand in Bezug auf das Haushaltsrecht immer weiter ein. Nach einem im Auftrag des Bundes der Steuerzahler erstellten Gutachten des Strafrechtlers Prof. Dr. Schünemann aus München muss das Strafrecht zwingend um den Spezial-Tatbestand der Haushaltsuntreue ergänzt werden, um Steuergeldverschwendung konsequent sanktionieren zu können. Daher fordert der Bund der Steuerzahler eine Ergänzung des Strafrechts um diesen Tatbestand der Haushaltsuntreue.
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