Bund der Steuerzahler Berlin e.V. - Unnötige Zinsausgaben für Rücklagen der Abgeordnetenhausfraktionen

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30.09.2011

Unnötige Zinsausgaben für Rücklagen der Abgeordnetenhausfraktionen

Zinsschaden von bis zu 70.000 Euro für das Land Berlin

Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, fordert von den neu gewählten Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses die baldige Einführung einer echten bedarfsorientierten Fraktionsfinanzierung.

Es könne nicht angehen, dass das Land Berlin mit hohem Zinsaufwand Kredite für die Fraktionsfinanzierung aufnimmt und die Fraktionen dann tatsächlich nicht benötigte Mittel horten. Hierdurch sei dem Land im Jahr 2010 ein Zinsschaden von bis zu 70.000 Euro entstanden, sagte Kraus.

Nach der jüngsten „Veröffentlichung der Verwendungsnachweise der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus für das Kalenderjahr 2010“ hat sich eine erneute Steigerung der Fraktionsrücklagen gezeigt. Ihre Höhe belief sich Ende 2010 auf 1,87 Millionen Euro und damit auf mehr als ein Viertel der jährlich aus Steuermitteln gewährten staatlichen Fraktionsfinanzierung.

Der Bund der Steuerzahler fordert daher, die Übertragbarkeit von nicht verausgabten Fraktionsmitteln in das Folgejahr auf maximal 10 Prozent der gewährten Fraktionsmittel zu begrenzen. Weiterhin sollte das Fraktionsgesetz dahingehend geändert werden, dass nicht benötigte Mittel unverzinslich bei der Landeshauptkasse anzulegen sind.

Das Land Berlin hätte nach Schätzungen des Berliner Steuerzahlerbundes auf diese Weise 2010 rund 70.000 Euro an Zinsen sparen können. Wie hoch die gegenüberstehenden Zinseinnahmen der Fraktionen sind, ist aus den Verwendungsnachweisen aufgrund der intransparenten Darstellung nicht erkenntlich. Festzuhalten ist jedoch, dass die Fraktionen wegen der ihnen gewährten staatlichen Vollfinanzierung überhaupt nicht auf zusätzliche Zinseinnahmen angewiesen sind.

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