Zweitwohnungssteuer für Geringverdiener abschaffen
Der Bund der Steuerzahler Berlin hat den Berliner Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum in einem Schreiben aufgefordert, sich für eine Änderung des Berliner Zweitwohnungssteuergesetzes einzusetzen und damit Geringverdiener zu entlasten.
Die Zweitwohnungsteuer stellt für Geringverdiener, vor allem für Studierende, in den meisten Fällen eine soziale Härte dar. Um dies zu vermeiden, sollte im Berliner Zweitwohnungssteuergesetz festgeschrieben werden, dass für diese Personengruppe die Zweitwohnungsteuer nicht erhoben wird.
Eine solche Regelung ist auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2008 möglich. Darin erklärte das Gericht ausdrücklich, dass das Bundesrecht Ausnahmen von der Zweitwohnungsteuerpflicht zulässt. Der bayerische Gesetzgeber hat eine solche Ausnahme bereits festgelegt, wonach Geringverdiener auf Antrag von der Zweitwohnungsteuer befreit werden. Die Einkommensgrenzen liegen dabei bei 25.000 Euro für Alleinstehende und 33.000 Euro für Verheiratete und Lebenspartner. Der Bund der Steuerzahler Berlin schlägt vor, analog dazu eine sozialverträgliche Regelung zur Zweitwohnungsteuer auch in Berlin einzuführen.


